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Bis
zum 9. Juni
her mit den Listen!

Bildungszeit für alle

Unsere Initiative fordert einen gesetzlich geregelten ­Anspruch auf ­Bildungszeit, u. a. für berufliche, ­kulturelle, politische oder soziale Bildung von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in Sachsen. Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit erhalten, fünf Arbeitstage für individuelle Fortbildung zu nutzen.
Wir möchten eine breite Mehrheit für ein Bildungsfreistellungsgesetz mobilisieren und
werden zahlreiche Aktionen durchführen um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Unterstützen Sie unsere Kampagne!

 

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Für mehr
Selbstbestimmung

Bildung stärkt die Persönlichkeit und schafft Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten. So können sich mehr Menschen für ihre Interessen einsetzen.

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Für mehr
Demokratie

Jeder, der/die sich über gesellschaftliche Prozesse informiert und sich mit historischen Entwicklungen auseinandersetzt, stärkt unsere Demokratie.

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Für mehr
Wohlstand

In einer Industrie- und Wissensgesellschaft ist Weiterbildung die Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit jedes Einzelnen,
wie die des ganzen Landes.

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Für mehr
Unabhängigkeit

Durch Bildungszeit können Beschäftigte ihre Weiterbildung selbst in die Hand nehmen und unabhängig vom Arbeit­geber auf den Wandel der Arbeitswelt reagieren.

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Für mehr
Engagement

Ohne gesellschaftliches Engagement wäre Sachsen arm. Aber für Ehrenämter braucht man Fachwissen und Ausbildung.

Mehr über Bildungszeit

 

Hier informieren sich Akteure und Multiplikatoren

Neuigkeiten zur Bildungszeit für Sachsen

05. Februar 2026

Bündnis begrüßt Kompromiss: Die Bildungszeit kommt!

Bündnis begrüßt Kompromiss: Die Bildungszeit kommt!

Zum heutigen Beschluss im Sächsischen Landtags erklärt Daniela Kolbe, 
Vertrauensperson des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“:
„Endlich ist der Weg für eine Bildungsfreistellung in Sachsen frei. Es war ein langer und 
steiniger Weg, um das Thema zu platzieren und die Tür für einen Rechtsanspruch auf 
Weiterbildung zu öffnen.

Sachsen reiht sich ab 1. Januar 2027 in den Kreis der Bundesländer ein, die Zeit für 
Weiterbildung und Qualifizierung im Ehrenamt garantieren. Es heißt zwar in Zukunft 
Qualifizierungszeit statt Bildungszeit und es gibt nur drei statt fünf Tage bezahlte 
Freistellung, aber es ist ein richtiger Schritt, den wir als Bündnis mehrheitlich 
unterstützen. Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten 
gesellschaftlichen Stimmung, braucht es kluge Kompromisse. Mehr als 55.600 Menschen 
haben unseren Volksantrag unterstützt. Viele Ehrenamtliche freuen sich darauf, dass der 
Rechtsanspruch auf Bildungszeit ab 1. Januar 2027 Wirklichkeit wird. Es ist gut, dass 
diese vielen Tausend Menschen ernstgenommen werden und der im Koalitionsvertrag 
skizzierte Kompromiss nunmehr umgesetzt wird.“


Bildungszeit ist mehr als ein arbeitsrechtliches Detail. Sie ist ein Instrument, das 
Demokratie stärkt, Ehrenamt fördert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vertieft. 
Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ freut sich, dass der Landtag heute – kurz 
vor Auslaufen der Jahresfrist zur abschließenden Beratung des Volksantrags – ein starkes 
Zeichen für Demokratie und Engagement gesetzt hat.

Hintergrund:
Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert 
hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die 
Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. 
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429
im Sächsischen Landtag verteilt. Über den Volksantrag muss bis 12. Februar 2026 durch den Sächsischen Landtag entschieden 
sein. Dieser hat heut auf Basis der Beschlussempfehlung Drs. 8/5742 beraten und das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz 
beschlossen. Mehr Informationen unter
www.zeit-fuer-sachsen.de. 
In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht

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20. Januar 2026

Vorletzte Hürde genommen: Die Bildungszeit kommt!

Vorletzte Hürde genommen: Die Bildungszeit kommt!

Zum heutigen Beschluss im Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Daniela Kolbe, Vertrauensperson des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“:

„Endlich ist der Weg für eine Bildungsfreistellung in Sachsen frei. Die vorletzte Hürde ist genommen. Jetzt gilt es eine Mehrheit in der Plenarsitzung aus den Reihen der demokratischen Fraktionen zu finden.

Die Bildungszeit ist zum Greifen nah! Es heißt zwar in Zukunft Qualifizierungszeit statt Bildungszeit und es gibt nur drei statt fünf Tage bezahlte Freistellung, aber es ist ein richtiger Schritt, den wir als Bündnis mehrheitlich unterstützen. Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung, braucht es kluge Kompromisse. Mehr als 55.600 Menschen haben unseren Volksantrag unterstützt. Viele Ehrenamtliche freuen sich darauf, dass der Rechtsanspruch auf Bildungszeit ab 1. Januar 2027 Wirklichkeit wird. Es ist gut, dass diese vielen Tausend Menschen ernstgenommen werden und der im Koalitionsvertrag skizzierte Kompromiss nunmehr umgesetzt wird.“

Bildungszeit ist mehr als ein arbeitsrechtliches Detail. Sie ist ein Instrument, das Demokratie stärkt, Ehrenamt fördert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vertieft. Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ freut sich, dass der Landtag Anfang Februar ein starkes Zeichen für Demokratie und Engagement setzen wird.

Hintergrund:

Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429 im Sächsischen Landtag verteilt. Über den Volksantrag muss bis 12. Februar 2026 durch den Sächsischen Landtag entschieden sein. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de 

In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht.

 

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29. August 2025

Jetzt muss es zügig gehen!

Nach der Anhörung zur Bildungszeit am heutigen Dienstag im sächsischen Landtag, ziehen die beiden Vertrauenspersonen des Volksantrages ein positives Fazit und fordern den sächsischen Landtag auf, die Bildungszeit sehr zeitnah im sächsischen Landtag zu beschließen.

Daniela Kolbe, die Vertrauensperson des Volksantrages stellt klar: „Die mehr als 55.000 Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksantrages und die über 70 (Groß-)Organisationen, die hinter dem Volksantrag stehen, gehen mit Rückenwind aus der sehr kontroversen Anhörung. Die Angehörten haben zahlreiche Argumente für eine selbstbestimmte Bildungsfreistellung geliefert und die Auswirkungen auf die Unternehmen, als sehr überschaubar, eingeordnet. Dass Arbeitgeberverbände plötzlich zu Befürwortern mutieren, war von vornherein unwahrscheinlich. Vielfach wurde aber deutlich, dass auch die Unternehmen von einer Bildungszeit profitieren.

Es geht nun an endlich an die Umsetzung. Der Landtag hat bereits mehr als sechs Monate Zeit gehabt sich mit dem Gesetz zu beschäftigen. Wir erwarten von der CDU, dass sie sich vertragstreu erweist und der Gesetzentwurf nun zügig vom Landtag beraten und beschlossen wird.“

Christian Dahms, stellvertretende Vertrauensperson ergänzt: „Die vielen Ehrenamtlichen in diesem Land, brauchen die Bildungszeit als reale Entlastung, aber auch als Zeichen dafür, dass ihr Engagement für unsere Gesellschaft gesehen wird. Wir vertrauen den Regierungsfraktionen, dass Sie dieses wichtige Instrument jetzt – wie im Koalitionsvertrag versprochen – auch umsetzen.“dungszeit am heutigen Dienstag im sächsischen Landtag, ziehen die beiden Vertrauenspersonen des Volksantrages ein positives Fazit und fordern den sächsischen Landtag auf, die Bildungszeit sehr zeitnah im sächsischen Landtag zu beschließen.

 

 

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Unsere Bündnispartner

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Bündnis „ 5 Tage Bildungszeit“

c/o DGB Bezirk Sachsen, DGB-Bezirk Sachsen

Schützenplatz 14
01067 Dresden

Telefon: (0351) 8633-118
Telefax: (0351) 8633-158

E-Mail: zeit-fuer-sachsen@dgb.de

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