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05. Februar 2026 | Nicole Wagner

Bündnis begrüßt Kompromiss: Die Bildungszeit kommt!

Bündnis begrüßt Kompromiss: Die Bildungszeit kommt!

Zum heutigen Beschluss im Sächsischen Landtags erklärt Daniela Kolbe, 
Vertrauensperson des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“:
„Endlich ist der Weg für eine Bildungsfreistellung in Sachsen frei. Es war ein langer und 
steiniger Weg, um das Thema zu platzieren und die Tür für einen Rechtsanspruch auf 
Weiterbildung zu öffnen.

Sachsen reiht sich ab 1. Januar 2027 in den Kreis der Bundesländer ein, die Zeit für 
Weiterbildung und Qualifizierung im Ehrenamt garantieren. Es heißt zwar in Zukunft 
Qualifizierungszeit statt Bildungszeit und es gibt nur drei statt fünf Tage bezahlte 
Freistellung, aber es ist ein richtiger Schritt, den wir als Bündnis mehrheitlich 
unterstützen. Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten 
gesellschaftlichen Stimmung, braucht es kluge Kompromisse. Mehr als 55.600 Menschen 
haben unseren Volksantrag unterstützt. Viele Ehrenamtliche freuen sich darauf, dass der 
Rechtsanspruch auf Bildungszeit ab 1. Januar 2027 Wirklichkeit wird. Es ist gut, dass 
diese vielen Tausend Menschen ernstgenommen werden und der im Koalitionsvertrag 
skizzierte Kompromiss nunmehr umgesetzt wird.“


Bildungszeit ist mehr als ein arbeitsrechtliches Detail. Sie ist ein Instrument, das 
Demokratie stärkt, Ehrenamt fördert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vertieft. 
Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ freut sich, dass der Landtag heute – kurz 
vor Auslaufen der Jahresfrist zur abschließenden Beratung des Volksantrags – ein starkes 
Zeichen für Demokratie und Engagement gesetzt hat.

Hintergrund:
Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert 
hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die 
Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. 
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429
im Sächsischen Landtag verteilt. Über den Volksantrag muss bis 12. Februar 2026 durch den Sächsischen Landtag entschieden 
sein. Dieser hat heut auf Basis der Beschlussempfehlung Drs. 8/5742 beraten und das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz 
beschlossen. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de. 
In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht

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