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20. Januar 2026 | Nicole Wagner

Vorletzte Hürde genommen: Die Bildungszeit kommt!

Vorletzte Hürde genommen: Die Bildungszeit kommt!

Zum heutigen Beschluss im Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Daniela Kolbe, Vertrauensperson des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“:

„Endlich ist der Weg für eine Bildungsfreistellung in Sachsen frei. Die vorletzte Hürde ist genommen. Jetzt gilt es eine Mehrheit in der Plenarsitzung aus den Reihen der demokratischen Fraktionen zu finden.

Die Bildungszeit ist zum Greifen nah! Es heißt zwar in Zukunft Qualifizierungszeit statt Bildungszeit und es gibt nur drei statt fünf Tage bezahlte Freistellung, aber es ist ein richtiger Schritt, den wir als Bündnis mehrheitlich unterstützen. Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung, braucht es kluge Kompromisse. Mehr als 55.600 Menschen haben unseren Volksantrag unterstützt. Viele Ehrenamtliche freuen sich darauf, dass der Rechtsanspruch auf Bildungszeit ab 1. Januar 2027 Wirklichkeit wird. Es ist gut, dass diese vielen Tausend Menschen ernstgenommen werden und der im Koalitionsvertrag skizzierte Kompromiss nunmehr umgesetzt wird.“

Bildungszeit ist mehr als ein arbeitsrechtliches Detail. Sie ist ein Instrument, das Demokratie stärkt, Ehrenamt fördert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vertieft. Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ freut sich, dass der Landtag Anfang Februar ein starkes Zeichen für Demokratie und Engagement setzen wird.

Hintergrund:

Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429 im Sächsischen Landtag verteilt. Über den Volksantrag muss bis 12. Februar 2026 durch den Sächsischen Landtag entschieden sein. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de 

In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht.

 

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