Breite Unterstützung aus Gesellschaft und Ehrenamt für Bildungszeit in Sachsen
Breite Unterstützung aus Gesellschaft und Ehrenamt für Bildungszeit in Sachsen
Zu den Beschlüssen von CDU- und SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, die im Koalitionsvertrag verankerte Qualifizierungszeit demnächst umzusetzen, äußern sich die Vertrauensleute des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ wie folgt:
„Die Beschlüsse der CDU- und der SPD-Fraktion machen jetzt den Weg für die finale Abstimmung im Sächsischen Landtag frei. So kann Anfang Februar zur Einführung der Bildungszeit entschieden werden. Darüber freuen wir uns sehr! Es heißt zwar in Zukunft Qualifizierungszeit statt Bildungszeit und es gibt nur drei statt fünf Tage bezahlte Freistellung, aber es ist ein richtiger Schritt, den wir als Bündnis mehrheitlich unterstützen. Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung, braucht es kluge Kompromisse“, so Daniela Kolbe, Vertrauensperson des Volksantrages.
Die stellvertretende Vertrauensperson Christian Dahms ergänzt: „Mehr als 55.600 Menschen haben unseren Volksantrag unterstützt. Viele Ehrenamtliche freuen sich darauf, dass der Rechtsanspruch auf Bildungszeit umgesetzt werden soll. Es ist gut, dass diese vielen Tausend Menschen ernstgenommen werden und der im Koalitionsvertrag skizzierte Kompromiss zukünftig umgesetzt wird.“
Nach der gemeinsamen Sitzung des Bildungszeit-Bündnisses äußern sich weitere Mitglieder wie folgt:
Petra Riemann, Landesgeschäftsführerin Landesfeuerwehrverband Sachsen: „Unsere Kameradinnen und Kameraden leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Menschen. Bildungszeit bedeutet für uns, dass wir Führungskräfte und Nachwuchs besser qualifizieren können – das stärkt die Einsatzbereitschaft und den Zusammenhalt in den Wehren.“
Katholische Erwachsenenbildung Sachsen – KEBS: Bildungszeit ist mehr als Qualifizierung – sie ist eine Investition in die demokratische Kultur unseres Landes. Als kirchlicher Bildungsträger verstehen wir Bildung ganzheitlich: Sie umfasst nicht nur fachliche und intellektuelle Kompetenzen, sondern ebenso die ethische und wertegebundene ‚Herzensbildung‘. Diese stärkt Menschen in ihrer inneren Orientierung, Urteilsfähigkeit und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Bildungszeit eröffnet genau solche Räume der Reflexion und des Dialogs – und trägt dazu bei, Menschen zu stabilisieren und sie weniger empfänglich für extremistische und demokratiefeindliche Tendenzen zu machen. Gerade angesichts gesellschaftlicher Spannungen ist das ein wichtiges Signal der Anerkennung für Engagement, Ehrenamt und lebenslanges Lernen.«
Dietmar Link, Mitglied des Landesvorstandes Sachsen, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.: „Wir erleben in unserer Arbeit, wie wichtig kontinuierliche Weiterbildung ist – sei es in der Ersten Hilfe, in der Pflege oder im Ehrenamt. Bildungszeit schafft die Möglichkeit, Wissen zu vertiefen und Menschen zu befähigen, anderen zu helfen. Das stärkt die Gesellschaft insgesamt.“
Miro Jennerjahn, Geschäftsführer Arbeit und Leben Sachsen: „Politische Bildung ist keine Nebensache, sondern Grundlage einer lebendigen Demokratie. Mit der Bildungszeit wird ein Rechtsanspruch geschaffen, der allen Beschäftigten die Chance gibt, sich einzubringen, zu lernen und Verantwortung zu übernehmen. Das ist ein Gewinn für Sachsen.“
Bildungszeit ist mehr als ein arbeitsrechtliches Detail. Sie ist ein Instrument, das Demokratie stärkt, Ehrenamt fördert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vertieft. Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ freut sich, dass der Landtag Anfang Februar ein starkes Zeichen für Demokratie und Engagement setzen wird.
Hintergrund:
Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429 im Sächsischen Landtag verteilt. Über den Volksantrag muss bis 12. Februar 2026 durch den Sächsischen Landtag entschieden sein. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de
In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht.