1. Lesung des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ im Landtag
Am Donnerstag, dem 27. März 2025, gegen 14.15 Uhr wird der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ mit seinem Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz in erster Lesung im Sächsischen Landtag behandelt.
„Am 27. März werden sich besonders viele Blicke auf den Sächsischen Landtag richten. Mehr als 55.600 Menschen haben den Volksantrag für 5 Tage Bildungszeit unterschrieben. Sie werden nun mit Spannung verfolgen, wie der Sächsische Landtag mit dem von ihnen unterstützten Gesetzesentwurf umgeht. Ihr Anliegen ist klar: Sie wollen einen Rechtsanspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Nur so wird eine Gleichbehandlung mit den Beschäftigten in anderen Bundesländern erreicht. Wir appellieren an die Abgeordneten, die Hoffnung der vielen in Sachsen Beschäftigten nicht zu enttäuschen“, sagte die Vertrauensperson des Volksantrages Daniela Kolbe.
Sofern der Sächsische Landtag dem zustimmt, wird Daniela Kolbe als Vertrauensperson des Volksantrages bei der Plenarsitzung sprechen. Dies wäre erst das zweite Mal, dass eine Vertrauensperson den Volksantrag im Landtag einbringen darf. Premiere war der Redebeitrag der Vertrauensperson Doreen Taubert zum Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“.
Die stellvertretende Vertrauensperson Christian Dahms betonte mit Blick auf die erste Lesung des Volksantrages „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“: „Für die vielen tausend Ehrenamtlichen in Sachsen würde die Einführung des Rechtsanspruchs auf Bildungsfreistellung eine erhebliche Verbesserung bedeuten. Sie müssten damit zumindest einen Teil ihrer Aus- und/oder Weiterbildung nicht mehr ausschließlich in ihrer Freizeit absolvieren. Das ist eine ganz konkrete und nachhaltige Wertschätzung, ihrer für die Gesellschaft, wichtigen Tätigkeit. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig umgesetzt werden, damit die Vorteile möglichst schnell in der Praxis ankommen und Kritikpunkte zeitnah diskutiert und ausgeräumt werden können“.
Hintergrund:
Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429 im Sächsischen Landtag verteilt. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de
In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht.