Öffentliche Anhörung am 26. August 2025 zum Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ im Landtag
Öffentliche Anhörung am 26. August 2025 zum Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ im Landtag
Das lange Warten findet am Dienstag, dem 26. August 2025, um 9:30 Uhr ein Ende. Dann startet die öffentliche Anhörung des Volksantrags „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ mit seinem Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Sächsischen Landtags. Die öffentliche Anhörung kann sowohl auf der Besuchertribüne des Landtags als auch im Livestream verfolgt werden.
Daniela Kolbe, Vertrauensperson des Volksantrags, erklärt im Vorfeld der öffentlichen Anhörung: „Seit der Übergabe unserer mehr als 55.000 Unterschriften ist mehr als ein Jahr vergangen. In der Zwischenzeit ist auch die Frist von sechs Monaten zur Befassung durch den Landtag verstrichen. Es ist daher höchste Zeit, dass jetzt Bewegung ins parlamentarische Beratungsverfahren kommt. Unser Gesetzentwurf muss zügig beraten werden. Bei allem Verständnis für die herausfordernde Situation im Freistaat Sachsen, gebietet der Respekt vor den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf den schwierigen Weg der Volksgesetzgebung gemacht haben, eine ordnungsgemäße Beratung ohne weitere Verzögerungen.“
„Das Parlament muss bis Ende Oktober 2025 Klarheit schaffen und sich zur Bildungszeit in Sachsen bekennen. Der Koalitionsvertrag ist klar: Die Bildungsfreistellung wurde von der Minderheitsregierung als gemeinsames Projekt vereinbart und von den Parteien so mitgetragen. Wir erwarten jetzt von der CDU, dass sie vertragstreu ist und die Bildungszeit unterstützt.“
Hintergrund:
Der Volksantrag zur Einführung von 5 Tagen Bildungsfreistellung wird von einem Bündnis getragen, das der DGB Sachsen initiiert hat und dem mehr als 70 Organisationen angehören. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023, die Übergabe an den Landtagspräsidenten erfolgte am 21. August 2024. Es wurden 55.628 bestätigte Unterschriften eingereicht. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 13. Februar 2025 wurde die Zulässigkeit des Volksantrag festgestellt und als Drs. 8/1429 im Sächsischen Landtag verteilt. Mehr Informationen unter www.zeit-fuer-sachsen.de
In 14 Bundesländern gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung, nur in Sachsen und Bayern nicht.