Landtag muss die Bildungszeit jetzt zügig beschließen
Kurz vor der Anhörung des Volksantrags "5 Tage Bildungszeit für Sachsen" am 26. August im Sächsischen Landtag ruft die Vertrauensperson des Volksantrages, Daniela Kolbe, die Parlamentarier zu mehr Tempo auf. „Seit der Übergabe unserer mehr als 55.000 Unterschriften, am 21. August 2024, ist fast genau ein Jahr vergangen. Unser Volksantrag wurde am 13. Februar 2025 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Mit diesem Datum begannen die gesetzlichen Fristen zu laufen. Der Landtag soll sich nach dem Gesetz innerhalb von sechs Monaten mit dem Volksantrag befassen. Diese sechs Monate sind am 13. August abgelaufen. Wir haben zwar Verständnis, dass es auf Grund der schwierigen Haushaltsverhandlungen zu Verzögerungen gekommen ist, nun muss das Gesetzesverfahren aber zügig über die Bühne gehen. Weitere Verzögerungen darf es nicht geben, das gebietet der Respekt vor den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf den schwierigen Weg der Volksgesetzgebung gemacht haben. Wir haben lange genug gewartet.“
Die CDU-Fraktion forderte Kolbe zur Vertragstreue auf. „Es ist kein Geheimnis, dass es in der CDU-Fraktion unterschiedliche Positionen zur Bildungszeit gibt. Der Koalitionsvertrag ist jedoch klar: Die Bildungsfreistellung wurde von der Minderheitsregierung als gemeinsames Projekt vereinbart und von den Parteien so mitgetragen. Wir erwarten jetzt von der CDU, dass sie vertragstreu ist und die Bildungszeit unterstützt. Es gibt unter den aktiven Unterstützer*innen des Volksantrags jedenfalls auch jede Menge Christdemokraten.“
Zur kürzlich veröffentlichten Umfrage der IHK zur Bildungszeit kommentierte Kolbe: „Es überrascht wenig, dass viele Unternehmer*innen einem Rechtsan-spruch für Beschäftigte skeptisch gegenübersteht. Spannend an der Umfrage war die geringe Teilnahmequote. Wenn sich lediglich etwa 300 Unternehmer beteiligen, ist die Aufregung unter den Arbeitsgebern vielleicht doch nicht so groß. Gefreut hat mich, dass etwa ein Drittel der Arbeitgeber*innen der Bildungszeit uneingeschränkt oder unter der Bedingung der Förderung von kleinen Unternehmen positiv gegenüberstehen. Viele Arbeitgeber*innen haben eben schon lange ver-standen, dass es auch den Unternehmen nutzt, wenn sich die Beschäftigten selbstbestimmt weiterbilden.“