Was ist Bildungszeit für Beschäftigte?
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung. Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung. Für jeden ist etwas dabei! In Sachsen gibt es keine gesetzliche Regelung. Das wollen wir ändern! Profitieren von dem Gesetz werden neben den Beschäftigten in den Betrieben auch die Arbeitgeber, die Bildungsanbieter und viele Ehrenamtlich in Vereinen und sozialen Einrichtungen.
Anspruch auf Fortbildung
Unsere Welt wird immer komplexer und verändert sich rasant. Die fortschreitende Digitalisierung, Globalisierung und demografische Entwicklung aber auch der allgemeine technische Fortschritt und der Klimawandel sind gewaltige Herausforderungen unserer Zeit. Eine gute Aus- und regelmäßige Fortbildung sind die wichtigsten Schlüssel um mit diesen Veränderungen umzugehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen wünschen sich deshalb mehr und verbindliche Weiterbildungsmöglichkeiten, die weder den Urlaub kürzen noch vom guten Willen der Arbeitgeber abhängen. In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte in den Betrieben einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für individuelle Weiterbildung.
Vielfalt an Bildungsthemen
Die für die »Arbeitnehmerfreistellung«, wie die Bildungszeit in einigen anderen Bundesländern heißt, vorgesehenen Themen beschränken sich nicht nur auf die berufliche Weiterbildung. Sie umfassen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und zielen darauf, den Lernenden solche Kompetenzen zu vermitteln, die ihnen Orientierung, Teilhabe, Karrierechancen und ein selbstbestimmtes und lebenswertes Arbeiten und Leben ermöglichen. Dazu zählen:
-Seminare für Betriebsräte/ zur Betriebsratbildung
-Sprach- und Rhetorikkurse
-Computer-Schulungen
-Seminare über ehrenamtliche Arbeit wie Trainer- und Übungsleiterausbildung
-Sport- und Gesundheitsangebote
-Musikalische Bildung
-Seminare zu Recht (z.B. Steuerrecht, Finanzseminare etc.)
-Seminare zut politischen Bildung
-Berufsspezifische Weiterbildungsangebote
Für weitere Beispiele und Orientierung an den Angeboten anderer Bundesländer, können Sie die Website Bildungsurlaub 18.000 Kurse | Infos & Gesetze - Bildungsurlauber besuchen.
Deine Schritte zum Bildungsurlaub:
✔ Anspruchberechtigung prüfen- Wie viele Tage Bildungszeit stehen mir noch zu?
✔Bildungsangebote checken- beispielsweise über den Betriebsrat.
✔Anmeldung zum gewünschten Bildungsangebot.
✔Unterlagen vom Anbieter erhalten.
✔Rechtzeitig den Antrag an den Arbeitgeber stellen- mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
✔Genehmigung erhalten- oder keine Rückmeldung bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn.
✔Am Angemeldeten Kursangebot teilnehmen.
✔Teilnahmebestätigung erhalten und dan den Arbeitgeber weiterleiten.
Fragen und Antworten für Arbeitnehmer*innen
Was ist Bildungszeit genau?
Das Gesetz zur Bildungszeit sichert Arbeitnehmer*innen den Anspruch auf 5 Tage im Jahr zu, in denen sie sich von der Arbeitszeit freistellen lassen können, um individuellen Bildungsangeboten nachzugehen.
Wofür kann ich die Bildungszeit nutzen?
Grundsätzlich können die fünf Tage Bildungszeit für Kurse und Seminare genutzt werden, welche von anerkannten Anbietern veranstaltet werden. Diese können Sprachkurse, Sportkurse, berufsbildende Seminare oder auch politische Bildungsangebote sein. Die Tage sollen für die persönliche Weiterbildung genutzt werden, und müssen daher nicht mit dem Beruf übereinstimmen. Die Auswahl ist breit gefächert, für jeden ist etwas dabei.
Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?
Alle Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsverhältnissen sind berechtigt Bildungszeit zu beantragen. Dazu gehören auch Auszubildende und duale Studierende.
Wieso sollte ich Bildungszeit in Anspruch nehmen?
Wir leben in sich schnell entwickelnden Zeiten. Zudem prägen komplexe politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Sachverhalte unser Leben. Sei es auf persönlicher oder beruflicher Ebene, ermöglicht die Bildungszeit uns am Zahn der Zeit zu bleiben. Durch das wahrnehmen von Bildungsangeboten können sich Arbeitnehmer*innen selbstbestimmt und unabhängig auf dem Arbeitsmarkt positionieren, durch Gesundheitsangebote den Stress des Alltags besser begegnen und durch politische Bildung die Demokratie in unserem Land stärken.
Wie kann ich Bildungszeit in Anspruch nehmen?
Um Bildungszeit in Anspruch zu nehmen, musst du einen Antrag bei deinem Arbeitgeber stellen. Am besten so früh wie möglich, aber spätestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Der Antrag muss den Zeitraum und das Bildungsangebot beinhalten, zu diesem Zweck bekommst du vom Anbieter vorab Material zur Verfügung gestellt. Im Anschluss bewilligt der Arbeitgeber den Antrag. Bekommst du 3 Wochen nach Antragsstellung keine Rückmeldung, gilt der Antrag als bewilligt und du kannst dein Seminar wahrnehmen.
Was passiert, wenn ich an dem Termin des gewählten Bildungsangebots krank werde?
Da die Bildungszeit eine bezahlte Freistellung der Erwerbstätigkeit darstellt, muss das bewilligte Bildungsangebot wahrgenommen werden. Wirst du zu dem Termin krank, verhält es sich wie an einem normalen Arbeitstag: du musst eine Krankschreibung einholen. Dementsprechend verbietet es sich auch, am Tag der Freistellung, anderweitigen Tätigkeiten nachzugehen.
Wie bestätige ich, dass ich den Termin wahrgenommen habe?
Nach der Teilnahme bekommst du vom Anbieter des Bildungsangebots eine Teilnahmebestätigung, diese gibst du weiter an deinen Arbeitgeber.
Was ist, wenn ich gerne Bildungszeit in Anspruch nehmen würde aber ich meine Kolleg*innen nicht mit der Arbeit alleine lassen möchte?
Generell wird dem Arbeitgeber genügend Zeit eingeräumt, vor deiner Bildungszeit mit deiner Abwesenheit zu planen, so dass du dir keine Sorgen darüber machen musst.
Was ist, wenn mein Antrag auf Bildungszeit nicht genehmigt wird?
Das ist natürlich schade, jedoch kannst du die abgelehnten Tage der Bildungszeit in das nächste Kalenderjahr mitnehmen. In diesem kann dein Arbeitgeber vielleicht besser mit deiner Abwesenheit planen und du kannst deine nicht genutzten Tage zusätzlich zu den eigentlichen 5 Tagen nehmen.
Wann kann mein Antrag abgelehnt werden?
Dein Antrag kann dann abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen oder mehr als ein Drittel der Belegschaft in dem laufenden Kalenderjahr bereits Bildungsurlaub in Anspruch genommen hat. Allerdings muss eine Ablehnung explizit vorliegen. Andernfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Kann ich mit meinen 5 Tagen Bildungsurlaub auch an 5 verschiedenen Kursen teilnehmen?
Ja, die Bildungszeit kann zu verschiedenen Zeiten und Bildungsangeboten genommen werden.
Muss ich zusätzlich Urlaub nehmen, wenn das von mir ausgesuchte Bildungsangebot länger als 5 Tage ist?
Nein, die Bildungszeit kann Bildungsangebote bis zu 10 Tagen abdecken. In diesem Fall ziehst du den Bildungsurlaub des nächsten Kalenderjahres vor. In diesem werden sie dann mit dem übrig gebliebenen Anspruch verrechnet. So auch bei Arbeitgeberwechsel.
Wo kann ich mich über Bildungsangebote informieren?
Angebotsanbieter müssen anerkannt sein. In anderen Bundesländern finden sich Webseiten, welche diese offiziellen Anbieter gesammelt präsentieren. Aber auch über den Betriebsrat in deinem Unternehmen kannst du Informationen über Anbieter erhalten.